NEU IM FIT x „NEUER TRAININGSRAUM BAUCH- UND RUMPFMUSKULATUR - STRETCHING“

FIT-X

Gertrude NEUMANN
 

Stiftsstraße 19
A-4553 Schlierbach

 

Gewerbebetreiber

UID ATU44736504 

 

Infos, Anregungen, Beschwerden, etc.. unter: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Mitglied der WKO

Erfüllungsort und Gerichtsstand: Kirchdorf a. d. Krems

Aufsichtsbehörde: Bezirksgericht Kirchdorf a. d. Krems

Gesetzliche Vorschriften: Gewerbeordnung
Gewerbebezeichnung: Betrieb eines Fitness-Centers

 

Medieninhaber, Herausgeber und Verleger, Gewerbeinhaber:
HNG90 Fitnessgerätebau
Herwig Neumann
Lauterbacher Str. 47, A-4560 Kirchdorf/Krems

 

Haftung für Inhalte

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Datenschutz

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  1. Bei Vertragsbeginn nicht vorhersehbare Ausfallzeiten oder Trainingsunterbrechungen entbinden den (die) Anmeldende(n) nicht von seiner (ihrer) Zahlungspflicht.In folgenden Fällen begründeten Fernbleibens ist der (die) Anmeldende berechtigt, die bereits zur Gänze oder teilweise bezahlte Ausfallzeit nachzuholen:

    a. Einberufung zum Präsenzdienst (Zivildienst) in einen anderen Bezirk für die ununterbrochene Dauer des Grundwehrdienstes   
        (Zivildienstes) d. h. in der Regel für die Dauer von sechs bis acht Monaten.

    b. Krankheitszeiten mit einer ununterbrochenen Dauer von mehr als drei Monaten.
    c. bei Schwangerschaft ab drei Monate vor bis zwei Monate nach der Niederkunft.

  2. Folgende Bedingungen, der (die) Anmeldende durch seine Unterschrift als für verbindlich anerkennt, gelten als vereinbart.
    a.kommt der (die) Anmeldende mit einer Monatsrate länger als zwei Wochen in Rückstand, so wird der gesamte, für die Restlaufzeit des Vertrages ausständige Betrag, sofort fällig.

  3. Die Anmeldung berechtigt, ohne Anspruch auf Teilnahme an bestimmten Kursen, nach freier Wahl alle Einrichtungen des Fitness-Studios mit Ausnahme Solarium - nach Maßgabe der vorhandenen Zeitpläne- Änderungen vorbehalten - unter Berücksichtigung der bestehenden, ausgehängten Hausordnung zu benützen. Nach Ablauf der vom Fitness-Studio anerkannten Unterbrechung wird der Vertrag wie vereinbart fortgesetzt.

  4. Der (die) Anmeldende ist verpflichtet, den Eintritt eines Unterbrechungsgrundes bis spätestens eine Woche nach Bekanntwerden dem Fitness-Studio schriftlich bekanntzugeben. Eine Säumnis in der Benachrichtigungspflicht entbindet das Fitness-Studio von jeglicher Leistungspflicht und bewirkt den Verlust des unter Punkt 3 dieses Vertrages angeführten Recht für den (die) Anmeldende(n). Das Fitness-Studio ist berechtigt, als Nachweis für die angegebene Unterbrechung Belege und Auskünfte jeglicher Art zu verlangen. Unterbrechungsgründe können nur anerkannt werden, wenn die vom Fitness-Studio erbetenen Nachweise ohne Säumnis beigebracht werden. Mündliche Nebenabreden gelten als nicht getroffen und bedürfen daher in jedem Fall der schriftlichen Bestätigung.

  5. Minderjährige Anmeldende bestätigen ausdrücklich, dass die finanziellen Mittel, die sie zur Entrichtung des Trainingsbeitrages aufwenden, aus ihrem Einkommen aus eigenem Erwerb bzw. aus ihnen zur Verfügung gestellten Mitteln stammen und das damit die Befriedigung ihrer Lebensbedürfnisse nicht gefährdet ist.

  6. Das Fitness-Studio schließt die Haftung für sämtliche dem Trainingsbetrieb zuzuordnende Verletzung und Erkrankung, welcher Art auch immer aus.

HAUSORDNUNG

Die Benützung der gesamten Studioanlage erfolgt auf eigene Gefahr.

Für Verletzungen wird nicht gehaftet.

Geräteraum und Solarium dürfen nur mit Turnschuhen (keine Straßenschuhe) benützt werden.

Im gesamten Studiobereich ist das Rauchen verboten.

Der Kunde hat den Garderobenschrank nach Abschluss des Trainings zu räumen und unverschlossen zu hinterlassen. Für ein allfälliges Abhandenkommen wird keine Haftung übernommen.

Es sind die beschilderten Parkplätze neben dem Haus zu benützen.

 

 


FIT-x | NEUMANN GERTRUDE | STIFTSSTRASSE 19 |  A-4553 SCHLIERBACH | MOBIL +43 (0)650 41 555 75 | MAIL  office@fit-x.at